3. Wer ist
versichert?
Sie als Halter eines Tieres sind versichert
(Haftpflicht als Tierhalter).
Mitversichert ist aber auch Ihre Familie, Freunde,
Bekannte oder Nachbar, der Ihr Tier hütet
(Haftpflicht als Tierhüter).
4. Welche Schäden
zahlt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt
berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem
Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen.
Versichert ist das Tier und nicht der Halter, d.h.
auch wenn eine andere Person mit Ihrem Hund
spazieren geht ist Versicherungsschutz vorhanden.
5. Sind Tiere schon
über die Privathaftpflichtversicherung versichert?
Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche
usw., ja. Für Hunde, Pferde, Schlangen, Raubkatzen
usw. benötigen Sie eine spezielle
Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.
6. Muss jedes Tier
einzeln versichert werden?
Ja. Immer die Anzahl der zu versichernden Tiere
angeben. Kommt ein Tier neu dazu, bitte dem
Versicherer melden.
7. Wann muss ich für
die von meinem Tier verursachten Schäden haften?
Sie müssen als Tierhalter von Haustieren auf alle
durch willkürliches, tiertypisches Verhalten
entstandene Schäden haften, auch ohne Verschulden (=
Gefährdungshaftung, da allein durch das Halten eines
Tieres eine Gefahr besteht, selbst wenn alle
Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. das Anleinen eines
Hundes, beachtet werden).
8. Wo gilt der
Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz gilt weltweit. Innerhalb Europas
für unbegrenzte Auslandsaufenthalte und für sonstige
(weltweite) bis zu einem Jahr.
9. Sind Jungtiere
(Welpen, Fohlen) mitversichert?
Ja, wenn das Muttertier im Besitz des
Versicherungsnehmers versichert ist. Jungtiere sind
generell zwischen 6-12 Monaten (je nach
Gesellschaft) nach Geburt i.d. Regel kostenfrei
mitversichert.
10. Was versteht man
unter "eigene Schäden" und sind diese mitversichert?
Unter eigene Schäden fallen z.B. Biss des Herrchens
(VN), Zerkratzen der eigenen Couch usw.
Nein, diese Schäden sind generell nicht
versicherbar.
11.
Hundeschlittenrennen
Ist bei einigen Gesellschaften versichert.
12. Leinenzwang
Ein genereller Leinenzwang besteht prinzipiell bei
keiner Gesellschaft, da das unzulässig ist
(vorausgesetzt kein Kampfhund).
13. Was sind
Mietsachschäden und sind diese mitversichert?
Unter Mietsachschäden fällt z.B. Hund zerkratzt die
Tür des Hotelzimmers.
Ist mitversichert (meist mit Selbstbeteiligung),
max. Höhe ist jedoch Gesellschaftsabhängig.
14. Was fällt unter
Personenschaden und ist dieser mitversichert?
Hund beißt eine Person die daraufhin behandelt
werden muss.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
15. Was fällt unter
Sachschäden und sind diese mitversichert?
Ein Hosenbein zerreist nach einem Biss des Hundes.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
16. Was versteht man
unter Vermögensschäden und sind diese durch die
Tierhalterhaftpflichtversicherung mit gedeckt?
Zum Beispiel: Ihr Hund beißt einen Geschäftsmann,
der daraufhin seinen Flug verpasst. Folgekosten wie
Umbuchungsgebühren aber auch der Schaden aus
entgangenem Geschäftsgewinn.
Sind mitversichert, max. Höhe jedoch je nach
Gesellschaft.
17. Kampfhunde
Zu den Kampfhunden zählen folgende Hunderassen sowie
Kreuzungen mit diesen Rassen (können zwischen den
Gesellschaften auch abweichen):
Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch
Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila
Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff),
Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka
(alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American
Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire
Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw.
American Stafford Terrier) und Tosa Ino.